Gebühren/AGB - Musikschule Mozartino

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Gebühren/AGB

Art des Unterrichts
Minuten wöchentlich
Jahresgebühr /Monatsgebühr
Einzelunterricht
30 Min
780.- € / 65,00 €
Einzelunterricht
45 Min
960.- € / 80,00 €
Einzelunterricht
60 Min
1.140.- € / 95,00 €
Bei mehreren Geschwistern, die Unterricht an der Musikschule erhalten,
ermäßigt sich das Entgelt für das zweite angemeldete Kind um 10 %
Es gibt Möglichkeit 2-mal in der Woche das Unterricht zu nehmen.
 
In dem Fall wird sich das Gebühr verdoppeln ohne Ermäßigung .

SCHULORDNUNG
(1) Zur Zahlung der Gebühren sind die Volljährigen, bei Minderjährigen die gesetzlichen Vertreter verpflichtet.
(2) Die Unterrichtsgebühren sind Monatsgebühren und sind zum 1. jeden Monats zur Zahlung fällig.
(3) Die Gebühren sind je nach vereinbartem Wochentag und dem aktuellen Kalenderjahr, zwischen 37 und 40 Unterrichtseinheiten.
Der Jahresbeitrag wird der Einfachheit halber zu gleichen
Teils auf alle 12 Monate umgelegt.
(4) In Krankheits- oder sonstigen Verhinderungsfällen (z.B. Kindergeburtstag, Schulausflug, usw.) der Schülerin
oder des Schülers besteht kein Anspruch auf Gebührenerlass oder -erstattung.
In solchen Fällen muss der Unterricht auch nicht nachgeholt werden.
(5) Durch Verhinderung des Lehrers ausfallende Stunden werden nachgeholt oder rückbezahlt.
(6) Die Schüler der Musikschule Mozartino haben einen Anspruch auf die kostenlose Teilnahme an variablen Ensembles.
(Streicherklasse  oder Orchester).
(7) Beim Auftreten ansteckender Krankheiten sind die allgemeinen Gesundheitsbestimmungen der Schule anzuwenden.
(8) Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate und kann schriftlich oder mündlich erfolgen.
(9) Während Schulferien findet keinen Musikunterricht. Die Ferien der Musikschule richten sich nach der Ferienordnung und den
schulfreien Tagen der allgemeinbildenden Schulen in Pforzheim.
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